Nach eingehender Prüfung ob die Grundsubstanz der Betonverglasung einwandfrei ist, bei der Anfertigung keine Konstruktionsfehler aufgetreten sind (z.B. fehlende oder zu schwache Armierung) und der Entscheidung ob die Kosten für die Restaurierung und ggf. auch eine "Schutzverglasung", bzw. Verbesserung der Wärmedämmung Sinn machen, kann mit der Restaurierung begonnen werden.
Selbstverständlich wird das Haltesystem entrostet, ggf. Schadstellen ausgebessert, grundiert und lackiert (Abb. rechts).